Alle Gottesdienste an Sonn- und Werktagen finden weiterhin ohne physische Anwesenheit der Gläubigen statt.
Diese Form des Feierns in räumlicher Distanz, aber gläubiger Nähe und Verbundenheit, wird auch die Feiern der Karwoche betreffen. Das österreichische Liturgische Institut arbeitet an der Erstellung von Handreichungen für Feiern der „Hauskirche“.
Die Segnung von Osterkerzen und Tauf- bzw. Weihwasser soll auf jenen Sonntag verschoben werden, an dem erstmals wieder miteinander in den Kirchen Gottesdienst gefeiert werden kann.
Hausbesuche bei älteren bzw. medizinisch gefährdeten Menschen sind derzeit NICHT möglich und sind auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben. Dafür sollen seelsorgliche Gespräche telefonisch geschehen.
Im Blick auf den Kommunionempfang empfiehlt unser Bischof – wie Papst Franziskus, „die alte Gewohnheit der geistlichen Kommunion wieder zu beleben.“ Auch Briefe zur geistlichen Ermutigung und Bestärkung im Glauben könnten sehr persönlich gestaltet werden.
Hinsichtlich des Sakraments der Versöhnung [Beichte] wird darauf hingewiesen, dass in den Pfarren keine allgemeinen Beichtzeiten angekündigt, sondern diese nur bei einem schwerwiegenden und dringenden Grund auf telefonischen Wunsch hin einzeln vereinbart werden. Beichten dürfen aufgrund der Hygienebestimmungen nicht im Beichtstuhl stattfinden, sondern unter Einhaltung eines Abstandes von mindestens einem Meter. Erinnert wird an die Norm des can. 960 CIC, dass – wie in diesen Zeiten – eine „physische … Unmöglichkeit“ vom persönlichen Bekenntnis entschuldigt und „in diesem Fall … die Versöhnung auch auf andere Weisen erlangt werden“ kann. Bei einer gewünschten „Osterbeichte“ ist auf einen späteren Zeitpunkt zu verweisen.
Krankensalbungen sollen derzeit nur bei wirklich sehr dringenden Notfällen schwerster Erkrankung gespendet werden. Bei solchen Hausbesuchen ist für den Sakramentenspender zum eigenen Schutz und zu dem von Patienten und deren Umfeld das Tragen zumindest eines geeigneten Mundschutzes erforderlich und zudem stets auf den Rat der zuständigen Pflegekräfte zu hören. Die Verwendung von Einweghandschuhen mit nur einmaligem (!) Eintauchen ins Krankenöl ist erlaubt. Händeschütteln hat zu unterbleiben, Abstand zu den übrigen Angehörigen ist zu wahren, die Hygienepflichten sind einzuhalten. In Krankenhäusern und Heimen ist den Anweisungen des Personals unbedingt Folge zu leisten.
Eine seriöse Terminplanung für Erstkommunionen, Firmungen u.a.m. kann derzeit nicht gemacht werden.
Grundsätzlich gilt, die verordneten Maßnahmen der Behörden nach Kräften zu unterstützen, besonders gefährdete Personen zu ermutigen, Kontakte außer Haus möglichst zu vermeiden, und pfarrliche Nachbarschaftshilfe zu fördern. Für andere da zu sein und dabei den körperlichen Kontakt zu meiden, rettet derzeit Leben! Zum Schutz der Menschen zählt aber ebenso die seelische Gesundheit, auf die wir zu achten haben, um diese Krise gemeinsam gut zu bewältigen.
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Alle Informationen zu vorbeugenden Maßnahmen seitens der Katholischen Kirche in Oberösterreich bezüglich Coronavirus (COVID-19): dioezese-linz.at/corona